Turm - Portal und Hallenkräne
Ausbildung Turm - Portal und Hallenkräne
Die jährliche Sicherheitsunterweisung ist in der DGUV Regel 100_001 festgeschrieben und ist ein wichtiger Bestandteil, der entscheidend zur Betriebssicherheit beträgt. Termine auf Anfrage.
KURZBESCHREIBUNG
auf Basis der UVV DGUV Vorschrift 52, § 29, DGUV Regel 100-500 Kap. 3.2 und DGUV Grundsatz 309-003 (Grundsätze für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) Turmdrehkrane schulen wir: Autokrane, LKW-Ladekrane, Hallenkrane, Brückenkrane, Portalkrane, Hafenkrane.
Lehrinhalte
- Schwerpunkt
- Maschinenelemente
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Tragfähigkeit und Abstützung
- Kranfahrweise des Kranführers
- Prüfungen der Kräne vor Arbeitsaufnahme
Praktische Kranführerausbildung
- Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
- Stabile Schwerpunktlage der Last
- Abfangen der pendelnden Last
- Dialogfahren mit mehreren Antrieben
- Sicheres Anschlagen von Lasten
- Ablegereife von Anschlagmitteln
- Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer
Zielgruppe
- Alle Personen, die Ladekrane bedienen oder bedienen werden.